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Lohnerhöhung mit Verstand

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Lohnerhöhung mit Verstand

Steuern sparen mit Zuschüssen und Sachbezügen

Wer seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun will, denkt dabei meist an eine Geld oder Sachprämie oder eine Lohnerhöhung. Das ist gut gemeint. Doch spätestens beim Blick auf den Lohnzettel setzt beim Arbeitnehmer die Ernüchterung ein, denn nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen bleibt häufig nur die Hälfte übrig.

Auch für den Arbeitgeber wird es teuer, denn er muss nicht nur den (höheren) Bruttolohn zahlen, sondern zusätzlich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. So verbleiben von 100 EUR mehr brutto beim Arbeitnehmer nur 56 EUR, den Arbeitgeber kostet die Lohnerhöhung 120 EUR. Um den Nettolohn um 100 EUR zu erhöhen, müsste der Bruttolohn sogar um 180 EUR angehoben werden. Die Arbeitgeberkosten würden um 215 EUR steigen. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerfreie oder pauschal lohnversteuerte Zuschüsse und Sachbezüge gewährt. Meistens fallen dafür auch keine Sozial­versicherungs­beiträge an. So haben beide Seiten etwas davon: Der Arbeitnehmer hat mehr im Geldbeutel und der Arbeitgeber seine Lohnnebenkosten reduziert.

Steuerfrei sind z. B.:

  • Kindergartenzuschuss (für Unterbringung und Betreuung einschließlich Verpflegung),
  • Krankheitskostenzuschuss bis zu 600 EUR,
  • Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung bis 600 EUR pro Jahr,
  • Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung (maximal 7.008 EUR),
  • Überlassung von Handys und anderen Telekommunikationsgeräten zur privaten Nutzung,
  • Tankgutscheine oder Job-Tickets (maximal 50 EUR monatlich).

Pauschal lohnbesteuert sind z. B.:

  • verbilligt/unentgeltlich abgegebene Mahlzeiten (Pauschsteuer 25 %),
  • Barzuschüsse zu Mahlzeiten (Pauschsteuer 25 %),
  • Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Pauschsteuer 15 %),
  • unentgeltliche / verbilligte Übereignung eines Computers (Pauschsteuer 25 %),
  • Erholungsbeihilfen, d. h. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Urlaub, jährlich maximal 156 EUR für Arbeitnehmer, 104 EUR für Ehegatten, 52 EUR pro Kind (Pauschsteuer 25 %).

Steuerliche Begünstigung nur bei zweckgebundener Verwendung

Die steuerlichen Begünstigungen setzen voraus, dass die Zuschüsse und Sachbezüge zweckgebunden eingesetzt werden. So dürfen beispielsweise Erholungsbeihilfen nur dann pauschal lohnversteuert werden, wenn sie tatsächlich für Erholungszwecke gewährt werden. Bei Tankgutscheinen muss eine Barauszahlung ausgeschlossen sein. Einige Zuschüsse und Sachbezüge sind nur begünstigt, wenn sie zusätzlich zum arbeitsrechtlich vereinbarten Lohn erbracht werden. Dazu gehören die Kindergartenzuschüsse, Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung, verbilligt oder unentgeltlich abgegebene arbeitstägliche Mahlzeiten und die Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Deshalb kann der Arbeitslohn auch nicht durch eine Barlohnumwandlung in diese steuerfreien oder pauschal besteuerten Zuschüsse umgewandelt werden. Tankgutscheine oder Job-Tickets sowie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können dagegen auch steuerfrei sein, wenn sie durch eine Barlohnumwandlung finanziert werden. Wichtig ist, dass vertragliche Vereinbarungen getroffen und eingehalten werden. Die mit ETL ADVISION kooperierenden ETL-Rechtsanwälte unterstützen Sie gern.

Ersparnis, die sich lohnt

Beispiel: Ein Pflegedienst gewährt jedem seiner zehn Mitarbeiter steuerfreie Zuschüsse in Höhe von 100 EUR monatlich. Der Arbeitgeber wendet dafür jährlich insgesamt 12.000 EUR auf. Gegenüber einer Lohnerhöhung um 100 EUR spart er 2.400 EUR. Gegenüber einer Nettolohnerhöhung um 100 EUR beträgt die Ersparnis sogar 13.800 EUR, denn dafür müsste der Arbeitgeber 25.800 EUR aufwenden.

Tipp:

Die Auswahl der passenden Vergütungsbausteine kann individuell auf jeden einzelnen Mitarbeiter abgestimmt werden. Sparen Sie mit einer Brutto-für-Netto-Erhöhung oder einer 15 – 25 %igen Pauschalsteuer Lohn­neben­kosten und er höhen Sie gleichzeitig die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter.