Startseite | Gründung eines ambulanten Pflegedienstes

Gründung eines ambulanten Pflegedienstes

Branchen

Gründung eines ambulanten Pflegedienstes

Was zu beachten ist

Wer einen ambulanten Pflegedienst gründen möchte, um Pflegebedürftige im eigenen oder fremden Haushalt zu pflegen und hauswirtschaftlich zu versorgen, benötigt eine Zulassung als Pflegeeinrichtung nach SGB XI. Dies setzt den Abschluss eines Versorgungsvertrages zwischen dem Träger der Einrichtung und den Landes­verbänden der Pflegekassen voraus. Für das Zulassungsverfahren sind viele Formalitäten zu erfüllen. Eine Checkliste kann helfen, damit nichts vergessen wird.

Strukturerhebungsbogen als Zulassungsantrag

Pflegedienste müssen für ihren Zulassungsantrag einen sogenannten Strukturerhebungsbogen ausfüllen. Die Pflegekassen prüfen anhand dieses Formulars, ob alle fachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dafür veröffentlichen Pflegekassen auf ihren Homepages Checklisten, die jedoch nicht bundeseinheitlich sind. Wir empfehlen Ihnen daher, sich die Checklisten für den Strukturerhebungsbogen von einer Pflegekasse in ihrem Bundesland zu downloaden. Zugelassen werden nur Pflegedienste, die unter Beweis stellen, dass sie dauerhaft eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen in der vom Pflegegesetz geforderten Qualität gewährleisten, wirtschaftlich arbeiten und ihr Rechnungswesen entsprechend der Pflege-Buch­führungs­verordnung organisieren. Dafür muss auch eine Ertragsvorschau erstellt werden. Hierbei sollten sich Pflege­dienste von einem Steuerberater unterstützen lassen. Dieser hilft auch gern bei den verschiedenen behördlichen Anmeldungen.

Behördliche Anmeldungen sind erforderlich

Pflegedienste benötigen regelmäßig eine Betriebsnummer. Diese wird von der zuständigen Agentur für Arbeit vergeben, wenn sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen. Pflegedienste müssen zudem ein Institutskennzeichen, die IK-Nummer, bei der Arbeitsgemeinschaft Institutskennzeichen (ARGE-IK) beantragen. Unter dem IK werden Name, Anschrift, Geldinstitut und Kontonummer des IK-Inhabers (= Zahlungsempfänger) gespeichert. Mit Hilfe der IK-Nummer werden die Leistungen mit den Sozial­versicherungs­trägern abgerechnet. Auch beim Finanzamt müssen sich neu gegründete Unternehmen melden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Sie erhalten dann eine Steuernummer. Gewerbliche Pflegedienste müssen sich nach Erteilung der Zulassung auch noch beim örtlichen Gewerbeamt anmelden.

Miet-, Arbeits- und Versicherungsverträge sind abschließen

Ambulante Pflegedienste müssen über eigene Büroräume verfügen. Der Mietvertrag gehört mit zu den Unterlagen, die dem Zulassungsantrag beizufügen sind. Beim Abschluss des Mietvertrages sollten die Vertrags­bedingungen sorgfältig geprüft werden. Der Standortfaktor ist ein wichtiges Erfolgskriterium. Daher sollte eine unkündbare Mindestlaufzeit vereinbart werden. Mit den Mitarbeitern sind Arbeitsverträge abzuschließen. Dabei ist insbesondere auf die Mindestlohnbestimmungen für Pflegekräfte zu achten. Pflegedienste benötigen zudem eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließt. Pflegedienste haften auch für Schäden, die ihre Mitarbeiter schuldhaft den pflegebedürftigen Personen zufügen. Daher ist ein Mindestschutz in Höhe von 50 000 EUR für Sachschäden und 1 Mio. EUR für Personen­schäden verpflichtend nachzuweisen.

Pflegedienstleiter als Arbeitgeber

Für Pflegedienstmitarbeiter besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Sie sind daher bei der Berufs­genossen­schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anzumelden. Zudem ist die Beschäftigung jedes Arbeitnehmers bei seiner Krankenversicherung anzumelden. Die Lohnabrechnung muss organisiert werden, damit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge angemeldet und abgeführt werden können und die Netto­löhne an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Alle Pflegekräfte sind dem Gesundheitsamt zu melden, da nach dem Infektionsschutzgesetz auch ambulante Pflegeeinrichtungen auf hygienische Standards, Funktionalität, Arbeitsabläufe und technische Bereiche hin zu überprüfen sind.

Tipp:

Planen Sie die Gründung eines Pflegedienstes rechtzeitig und sorgfältig. Fertigen Sie sich am besten eine Checkliste an und lassen Sie sich betriebswirtschaftlich, rechtlich und steuerrechtlich beraten. Risiken und negative Überraschungen können durch rechtzeitige Planung und gezielte vertragliche Vereinbarungen vermieden werden.