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E-Rechnungspflicht

E-Rechnung

2025: Start der E-Rechnungspflicht in Deutschland

Die Vorbereitung beginnt genau JETZT!

Die E-Rechnung kommt. Für Leistungen zwischen umsatzsteuerlichen Unternehmern wird in Deutschland schon zum 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht eingeführt.

Das bedeutet: Unternehmen müssen Rechnungen elektronisch versenden sowie empfangen können.

Handeln Sie jetzt! Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH, ob klein oder groß, ob Produzent, Dienstleister, Einzelhändler, Landwirt, Heilberufler oder Vermieter. Alle unternehmerisch Tätigen sollten keine Zeit verlieren.

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Bereiten Sie sich jetzt auf die E-Rechnungspflicht vor!

In 20 Minuten das Wichtigste auf den Punkt gebracht:
Steuerberater Dirk Albrecht informiert zur E-Rechnungspflicht, gibt praktische Hinweise und Handlungsempfehlungen:

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Mehr Informationen

Was müssen Sie tun, um für den Start der E-Rechnung gerüstet zu sein?
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung zusammengetragen.

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

DOWNLOADS

 

Damit Sie bei der Umstellung auf E-Rechnungen nichts vergessen, haben wir für Sie Arbeitshilfen vorbereitet:

 

Merkblatt „Ausstellung und Empfang von E-Rechnungen“

 

Checkliste zur Umstellung auf E-Rechnungen

 

Prüfschema E-Rechnungspflicht

SONDERDEPESCHE

 

Weitergehende Informationen finden Sie in der Sonderausgabe unserer ETL-Depesche zur E-Rechnungspflicht.