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TAX-TIPP
29.08.2024

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

wir stellen Ihnen in unserem „TAX-TIPP“ alle zwei Wochen einen spannenden Steuertipp vor. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema: Berliner Testament – das Supervermächtnis

In unserem letzten TAX-TIPP erläuterten wir Ihnen, wie Sie die steuerlichen Nachteile des Berliner Testaments abmildern können. Eine Möglichkeit ist das sog. „Supervermächtnis“.

Berliner Testamente sind unterschiedlich regelbar. Die Standard-Konstellation kann mit verschiedenen Klauseln kombiniert werden. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe:

  • Standardfall
  • Pflichtteilsstrafklausel
  • Jastrow’sche Klausel
  • Supervermächtnis

Der Standardfall beschreibt die einfachste Konstellation des Berliner Testaments: die Eltern setzen sich gegenseitig als Erben ein und die Kinder erben erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehepartners.

Ergänzt wird dies oft durch eine sog. Pflichtteilsstrafklausel. Damit wird zusätzlich festgelegt, dass Kinder, die beim ersten Erbfall ihren Pflichtteil geltend machen, auch beim zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhalten.

Die Jastrow’sche Klausel ist das Gegenstück zur Pflichtteilsstrafklausel. Damit wird festgelegt, dass jedes Kind, das beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil nicht geltend macht, zusätzlich ein Vermächtnis erhält. Es wird de facto dafür „belohnt“, den Pflichtteil nicht geltend gemacht zu haben.
Wo also die Pflichtteilsstrafklausel mit Strafe (Beschränkung auf den Pflichtteil nach Tod des Letztversterbenden) arbeitet, ist die Jastrow’sche Klausel der Versuch, das Kind mit Belohnung (Aussicht auf zusätzliches Vermächtnis) zu motivieren, seinen Pflichtteil nicht geltend zu machen.

Das „Supervermächtnis“ ist etwas komplizierter. Die Kinder erhalten beim ersten Erbfall ein bestimmtes Vermächtnis (sog. „Bestimmungsvermächtnis“), um ihren persönlichen Freibetrag zu nutzen. Der überlebende Ehepartner bestimmt dabei jedoch Gegenstand und Zeitpunkt, also wie und wann er das Vermächtnis erfüllt. Wichtig: Er darf den Zeitpunkt nicht bis zu seinem eigenen Tode hinausschieben. Das würde wieder zu steuerlichen Nachteilen führen.

Das Supervermächtnis war in der Vergangenheit ein gutes Gestaltungsinstrument, um die erbschaftsteuerlichen Nachteile des Berliner Testaments zu vermeiden und trotzdem die Versorgungssicherheit des überlebenden Ehepartners zu gewährleisten.

Tipp: Wenn Sie bereits ein Berliner Testament erstellt haben, schauen Sie es sich noch einmal an und prüfen Sie, welche Art von Berliner Testament Sie errichtet haben. Der Bundesfinanzhof, die höchste deutsche Instanz in Sachen Steuerrechtsprechung, hat am 11.10.2023 ein wichtiges Urteil zur Jastrow’schen Klausel gefällt. Lassen Sie von Ihrem Steuerberater unbedingt klären, inwieweit es ggf. Auswirkungen auf Ihr Berliner Testament hat.

Generell gilt: Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Steuerberater, ob der jeweilige Tipp auch tatsächlich auf Ihre individuelle Situation passt.

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Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH)

Mail: etl-advision@etl.de


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