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TAX-TIPP
18.07.2024 — Lesezeit: 2 Minuten

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

wir stellen Ihnen in unserem TAX-TIPP alle zwei Wochen einen spannenden Steuertipp vor. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema: Schöne Grüße, Ihr Finanzamt! Oder: Big brother is watching you… auch im Ausland!

Vor einiger Zeit schrieb das Finanzamt unsere Mandantin an. Es ging um ihre italienischen Konten, insbesondere um einen bestimmten Sachverhalt aus dem Jahr 2018. Das Finanzamt wollte nähere Informationen zur korrekten Versteuerung. Die Mandantin rief uns an und fragte irritiert: Woher weiß das deutsche Finanzamt von den Konten bei italienischen Banken?

Ganz einfach: Seit 2016 sind die deutschen Finanzinstitute verpflichtet, jährlich bestimmte Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln, insbesondere:

  • Namen, Adresse, Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Steuerlicher Wohnsitz
  • Kontonummer
  • Kontosaldo oder -wert zum Ende eines Kalenderjahres
  • Gesamtbruttobetrag der Zinsen
  • Gesamtbruttobetrag der Dividenden

Diese Daten werden zum 30. September eines Kalenderjahres an die teilnehmenden Länder weitergeleitet. Im Gegenzug erhält das BZSt Informationen über ausländische Konten von in Deutschland ansässigen Personen. Diese Daten werden zur weiteren Verwendung an die lokalen Finanzbehörden weitergeleitet.

Im Jahre 2023 beteiligten sich 108 Staaten an diesem Informationsaustausch, u.a. die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich (prominente Ausnahme übrigens: Großbritannien).

Kurzum: Wichtig ist, sich stets zu vergegenwärtigen, dass ein Austausch von Finanzdaten zwischen den Ländern erfolgt und dieser in Zukunft eher noch intensiviert wird.

Übrigens: Die Geschichte mit der Mandantin ging gut aus. Sie hatte damals alles korrekt versteuert.

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Autor(en)


Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH)

Mail: etl-advision@etl.de


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