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Mit der THG-Prämie Geld sparen und verdienen

Vergütung für E-Autos bis 15. November 2024 beantragen
Mit der THG-Prämie Geld sparen und verdienen
Aktuelles
14.10.2024 — Lesezeit: 2 Minuten

Mit der THG-Prämie Geld sparen und verdienen

Vergütung für E-Autos bis 15. November 2024 beantragen

Die Treibhausgasminderungs­-Quote (THG-Quote) basiert auf dem Gedanken, dass Elektrofahrzeuge (unabhängig von der Herkunft des tatsächlichen Ladestroms) Emis­sionen einsparen. In der Praxis kaufen Mineralölunter­nehmen, die die gesetzlich vorgegebene CO2-­Reduktion nicht selbst erfüllen können, eingespartes CO2 und schaf­fen dadurch einen Ausgleich zu den von ihnen ausgesto­ßenen Klimagasen. Seit dem 1. Januar 2022 können alle Halter von reinen Elektrofahrzeugen mit den eingesparten Emissionen selbst Einnahmen erzielen. Hybridfahrzeuge und Plugin­Hybride sind nicht begünstigt.

Antrag auf THG-Prämie bis 15. November 2024 stellen

Um die jährliche Prämie für die THG-Quote zu erhalten, müssen sich Fahrzeughalter zwingend an einen externen Dienstleister wenden. Dieser muss dann bis 15. November des aktuellen Jahres, also bis 15. November 2024, einen entsprechenden Antrag beim Umweltbundesamt (UBA) stellen. Die Berechtigung zum Bezug der THG-Prä­mie ist im Antrag anhand des Fahrzeugscheins nachzu­weisen. Der Antrag wird vom UBA überprüft und zertifiziert.

Höhe der Prämie hängt vom Ankäufer ab

Die Höhe der THG-Prämie hängt nicht von der Größe, dem Fahrzeugalter, dem Energieverbrauch oder der Jahres­fahrleistung ab, sondern vom externen Dienstleister, da es sehr viele Vergütungsmodelle gibt. Die THG-Quote kann mit einem festen Betrag vergütet werden oder an den ak­tuellen CO2­-Preis gekoppelt sein. Jährlich können je Fahr­zeug zwischen 250 und 400 Euro erzielt werden.

Steuerliche Auswirkungen der THG-Prämie

Bei betrieblichen Fahrzeugen ist die THG-Prämie eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wird der Dienstwagen einem Arbeitnehmer überlassen, so steht die THG-Quote dem Arbeitgeber zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen er­geben sich daraus nicht. Die Übertragung der THG-Quote für ein betriebliches Elektroauto an einen Ankäufer ist auch umsatzsteuerbar. Die Umsatzsteuer ist dabei in der Regel aus dem Bruttoerlös herauszurechnen. Für Elektrofahr­zeuge im Privatvermögen sind die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote dagegen weder einkommen-­ noch um­satzsteuerpflichtig.

Tipp: Halter von Elektrofahrzeugen sollten sich die zusätzliche Einnahme nicht entgehen lassen und die Prämie für die THG-Quote für 2024 beantragen, zumal die Prämie für Fahrzeuge im Privatvermögen sogar steuerfrei vereinnahmt werden kann.

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