Mit der THG-Prämie Geld sparen und verdienen
Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) basiert auf dem Gedanken, dass Elektrofahrzeuge (unabhängig von der Herkunft des tatsächlichen Ladestroms) Emissionen einsparen. In der Praxis kaufen Mineralölunternehmen, die die gesetzlich vorgegebene CO2-Reduktion nicht selbst erfüllen können, eingespartes CO2 und schaffen dadurch einen Ausgleich zu den von ihnen ausgestoßenen Klimagasen. Seit dem 1. Januar 2022 können alle Halter von reinen Elektrofahrzeugen mit den eingesparten Emissionen selbst Einnahmen erzielen. Hybridfahrzeuge und PluginHybride sind nicht begünstigt.
Antrag auf THG-Prämie bis 15. November 2024 stellen
Um die jährliche Prämie für die THG-Quote zu erhalten, müssen sich Fahrzeughalter zwingend an einen externen Dienstleister wenden. Dieser muss dann bis 15. November des aktuellen Jahres, also bis 15. November 2024, einen entsprechenden Antrag beim Umweltbundesamt (UBA) stellen. Die Berechtigung zum Bezug der THG-Prämie ist im Antrag anhand des Fahrzeugscheins nachzuweisen. Der Antrag wird vom UBA überprüft und zertifiziert.
Höhe der Prämie hängt vom Ankäufer ab
Die Höhe der THG-Prämie hängt nicht von der Größe, dem Fahrzeugalter, dem Energieverbrauch oder der Jahresfahrleistung ab, sondern vom externen Dienstleister, da es sehr viele Vergütungsmodelle gibt. Die THG-Quote kann mit einem festen Betrag vergütet werden oder an den aktuellen CO2-Preis gekoppelt sein. Jährlich können je Fahrzeug zwischen 250 und 400 Euro erzielt werden.
Steuerliche Auswirkungen der THG-Prämie
Bei betrieblichen Fahrzeugen ist die THG-Prämie eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Wird der Dienstwagen einem Arbeitnehmer überlassen, so steht die THG-Quote dem Arbeitgeber zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen ergeben sich daraus nicht. Die Übertragung der THG-Quote für ein betriebliches Elektroauto an einen Ankäufer ist auch umsatzsteuerbar. Die Umsatzsteuer ist dabei in der Regel aus dem Bruttoerlös herauszurechnen. Für Elektrofahrzeuge im Privatvermögen sind die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote dagegen weder einkommen- noch umsatzsteuerpflichtig.
Tipp: Halter von Elektrofahrzeugen sollten sich die zusätzliche Einnahme nicht entgehen lassen und die Prämie für die THG-Quote für 2024 beantragen, zumal die Prämie für Fahrzeuge im Privatvermögen sogar steuerfrei vereinnahmt werden kann.