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Grünes Licht für Corona-Impfungen in der Apotheke

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Grünes Licht für Corona-Impfungen in Apotheken

Das regelt die neue Impfverordnung

Es hat eine Weile gedauert, aber seit dem 08. Februar 2022 können Apotheken offiziell mit den Corona-Impfungen starten. Bereits am 11. Dezember 2021 ist das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ in Kraft getreten. Damit wurde der Weg für Corona-Impfungen in Apotheken freigemacht. Ein neu eingefügter § 20b regelt die Einbindung von Apothekern, Zahnärzten und Tierärzten in die Impfkampagne. Die neue Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV), in der das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzung konkretisieren musste, hat jedoch lange auf sich warten lassen.

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung am 11. Januar 2022 wurden nunmehr auch die letzten rechtlichen Hürden für die neue Aufgabe in der Pandemiebewältigung genommen. Damit sind öffentliche Apotheken formal berechtigt, Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 durchzuführen, sofern sie eine entsprechende Berechtigung haben. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat zudem ein Mustercurriculum für die Fortbildungen der Apotheker herausgegeben. Die nötigen Rahmenbedingungen und die Abläufe rund um die Impfung hat die BAK jetzt aktuell in einer Leitlinie zusammengefasst.

Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehört, dass nur Personen, die zur Durchführung der Impfungen berechtigt sind, die Impfungen auch durchführen dürfen. Zudem müssen geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung für die Impfungen und eine dafür erforderliche Betriebshaftpflichtversicherung, die mögliche Schäden aus der Durchführung der Impfungen abdeckt, vorhanden sein.

Zu den grundlegenden Voraussetzungen zählt natürlich auch, dass Apothekenleiter:innen die erforderliche Selbstauskunft bei ihrer Kammer eingereicht und bestätigt bekommen haben. Nur mit dieser Bescheinigung der zuständigen Landesapothekerkammer sind Apotheken überhaupt berechtigt, Covid-19-Impfstoffe für den „Eigenbedarf“ zu bestellen.

Darüber hinaus müssen Apotheker:innen entsprechend geschult sein. Die Schulung vermittelt theoretisches Wissen sowie praktische Fertigkeiten der Impftechnik und des Verhaltens im Notfall. Parallel wurden die technischen Voraussetzungen abgeschlossen, um die Zahl der geimpften Personen elektronisch an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden.

Die besondere Herausforderung beim Impfangebot in Apotheken liegt – wie so oft – im Detail. Die begrenzte Haltbarkeit der Impfstoffe in den verschiedenen Stadien in Kombination mit den begrenzten räumlichen und materiellen Ressourcen macht die zeitliche Planung der Patientenströme sehr anspruchsvoll. Hiervon hängt es auch ab, ob und inwieweit sich das Impfangebot aus wirtschaftlicher Sicht für die Apotheke rechnet. Dazu kommen der Fachkräftemangel und die ohnehin hohe Arbeitsbelastung in der Apotheke durch neue Dienstleistungen, wie das Erstellen der digitalen Impfzertifikate oder die Bürgertests.

Wichtig ist in jedem Fall, sich im ersten Schritt Gedanken um den Workflow zu machen und sich bei der Versicherung eine schriftliche Bestätigung der Risikoübernahme einzuholen. Nicht zuletzt sind auch die steuerlichen Folgen der Ausweitung des Dienstleistungsangebotes in den Apotheken zu beachten, damit die nun mögliche Durchführung von Impfleistungen nicht zu unerwünschten Risiken und steuerlichen Nebenwirkungen führt.

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Carmen Brünig
Steuerberater
Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.), Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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